Anwalt Arbeitsrecht München
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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München
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RECHTSTIPP
RECHTSTIPP ARBEITSRECHT :
WIE REAGIERE ICH AUF EINE KÜNDIGUNG
Kündigung erhalten? Jetzt ist schnelles und richtiges Handeln wichtig!
1. Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur
Am besten Sie gehen am selben Tag an dem Sie die Kündigung erhalten haben, zur Arbeitsagentur. Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung müssen sie sich
1. Arbeitssuchend melden und
2. Antrag auf Arbeitslosengeld stellen,
um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden. In der Regel genügt ein Anruf mit Terminvereinbarung zum persönlichen Vorsprechen.
2. Zurückweisung der Kündigung
Manchmal werden Kündigungen von Personen ausgesprochen, die rechtlich nicht dazu befugt sind. Hat man die geringsten Zweifel, sollte der Arbeitgeber „unverzüglich“ (d.h. spätestens nach 3 Tagen) per „Einwurf-Einschreiben mit Rückschein“ angeschrieben und die Kündigung zurückgewiesen werden.
3. Ein-Wochen-Frist für einen Kündigungseinspruch beim Betriebsrat
Innerhalb einer Woche sollte der Arbeitnehmer beim Betriebs- oder Personalrat (falls vorhanden) Einspruch einlegen und eine schriftliche Stellungnahme verlangen, damit dieser versuchen kann eine Verständigung mit dem Arbeitgeber zu finden. In der Stellungnahme lassen sich oftmals Betriebsinterna herauslesen, die dem Arbeitnehmer selbst nicht bewusst waren. Oftmals lassen sich so auch Gegenargumente für eine betriebsbedingte Kündigung herausfinden.
4. Sehr wichtig! 3-Wochen Frist für eine Klage!
Falls Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, ist die Drei-Wochen-Frist immens wichtig. Ist diese Frist abgelaufen, ist auch eine eigentlich „rechtlich unhaltbare Kündigung“ wirksam! Eine Kündigung kann durch den Arbeitgeber nicht einfach zurückgenommen werden, da sie eine sog. „einseitige Willenserklärung mit Gestaltungswirkung“ ist. Man kann es sich wie einen abgeschossenen Pfeil vorstellen. Steckt er einmal im Fleisch, kann durch Herausziehen des Pfeils, die Fleischwunde nicht ungeschehen gemacht werden.
Die Drei-Wochen-Frist ist kurz und man muss schnell reagieren. So wie eine Fleischwunde medizinisch versorgt werden muss, muss auch die Kündigung gerichtlich angegriffen werden. Manchmal kann mit einer Abwicklungsvereinbarung (Abfindung) eine Klage vermieden werden. Für die Klageeinreichung selbst ist nicht unbedingt ein Anwalt nötig. Der Arbeitnehmer kann auch selbst die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Nehmen Sie hierzu mindestens folgende Unterlagen mit:
1. Arbeitsvertrag,
2. Kündigungsschreiben und
3. eine aktuelle Lohnabrechnung.
Fehlen die übrigen Unterlagen, dann mindestens das Kündigungsschreiben!
5. Nach der 1. Verhandlung (sog. Gütetermin)
Falls in der ersten Verhandlung keine Einigung erzielt werden konnte, sollte man anwaltlichen Rat hinzuziehen. Es könnte sein, dass dann umfangreiche Schreiben, Beweisantritte und rechtliche Einlassungen nötig sind, die für den Laien nur schwer möglich sind. Der Anwalt prüft dann die Kündigung inhaltlich und auf Formfehler. Er handelt eine angemessene Abfindung und ein gutes Zeugnis für Sie aus oder regelt Ihre ordnungsgemäße Weiterbeschäftigung.
6. Kosten
Im Arbeitsrecht hat in der ersten Instanz jede Partei ihre Prozesskosten selbst zu tragen; auch wenn sie den Prozess gewinnt. Falls Sie sich finanziell einen Rechtsanwalts nicht leisten können, steht Ihnen ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu. Nehmen Sie hierzu Kontoauszüge der letzten drei Monate, Ihren Mietvertrag und andere Unterlagen aus denen sich Zahlungspflichten ergeben (Kreditverträge etc.) mit zum Besprechungstermin, damit wir für Sie einen solchen PKH-Antrag stellen können. Das Gericht kann Ihnen dann eine Ratenzahlung zubilligen oder ganz von einer Kostentragungspflicht absehen.
Guter Rat muss nicht teuer sein. Als Rechtsanwalt skanzlei Dolunay Law München empfehlen wir in jedem Fall vor der Kündigung eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bitte beachten Sie die regelmäßige 3 monatige Wartezeit von Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht! Eine Empfehlung für eine bestimmte Rechtsschutzversicherung kann nicht angegeben werden, da sich teilweise monatlich die Rechtsschutzversicherungsbedingungen ändern!
Bei weiteren Fragen rufen Sie unverbindlich unser Büro in München an. Ein Anwalt oder Fachanwalt beraten Sie gerne im Arbeitsrecht.
Sobald durch unsere Beratung Kosten entstehen, gibt Ihnen dies der Anwalt vorher bekannt.
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